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Daseco-Consulting - Datenschutz kompetent!

 



Sie benötigen für Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Wir übernehmen bundesweit die Aufgabe als externer Datenschutzbeauftragter für Sie.

Wir beschäftigen uns seit 1995 schwerpunktmäßig mit dem Thema Datenschutz– und Datensicherheit. Hierbei beraten wir ganz unterschiedliche Unternehmen in allen wirtschaftlichen Bereichen. Langjährige Erfahrungen mit internationalen Konzernen auch aus der Sicht eines internen Mitarbeiters können Sie voraussetzen. Neben dem Bundesdatenschutzgesetz sind wir auch mit diversen Sondermaterien wie dem Telemedienrecht, Telekommunikationsrecht und dem Gesundheitsdatenschutz bestens vertraut.
Entsprechende Qualifikation in diesem Bereich können wir durch einschlägiges Studium, durch entsprechende Führungstätigkeiten im Datenschutz in bekannten und größeren Unternehmen und durch einschlägige Zertifizierung nachweisen.

  • Datenschutzauditor TüV Rheinland [mehr]
  • Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich/technisch) [mehr]

Neben der Dienstleistung der Bestellung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bieten wir aber auch noch verschiedene hiermit in Zusammenhang stehen Dienstleistungen an, wie

  • Rechtsberatung durch Rechtsanwälte,
  • Schulungen, Trainingsmaßnahmen,
  • Auditierung von Geschäftspartnern oder Unternehmensbereichen,
  • Erstellung von Sicherheitskonzepten nach § 109 TKG,
  • Gutachten im Rahmen der Verleihung von Datenschutzgütesiegeln.
Aktualisiert am Samstag, 09. Mai 2009 um 01:45
 
Sind Sie fit für das neue BDSG?

Auch 2009 hat der Gesetzgeber wieder einiges für Unternehmen an Veränderungen auf Lager. Geplant sind unter anderem Anpassungen im UWG, zum Fernabsatz, Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemediengesetz (TMG). Das UWG wurde dabei gerade erst mit Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, deren Anwendungsbereich auf das Verhältnis Gewerbetreibende - Verbraucher (B2C = business to consumer) beschränkt ist, mit Wirkung ab 30. 12. 2008 geändert, was zu zahlreichen Änderungen des UWG geführt hat.

Weitere Änderungen zum Verbraucherschutz gegen unlautere Telefonwerbung sollen nun in Kürze zu einer Anpassung des § 7 UWG (unzumutbare Belästigungen) und anderer Vorschriften führen. Telefonische Werbung gegenüber Verbrauchern soll nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig sein. Wenn es nach dem Bundesrat geht, soll die Einwilligung sogar in Textform erfolgen. Bereits nach dem Gesetzesentwurf sollen Willenserklärungen, die ein Verbraucher bei einem Telefongespräch abgibt, erst wirksam werden, wenn der Verbraucher sie durch eine nachfolgende Erklärung in Textform innerhalb von zwei Wochen bestätigt.
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Outsourcing Datenschutz

Das Outsourcing des Datenschutzes bringt Ihnen viele Vorteile:

  • Effektive und zuverlässige Umsetzung der Aufgaben des DSB
  • Kalkulierbare Kosten durch Outsourcing-Vertrag
  • Kostensenkung durch Outsourcing - eigene Mitarbeiter können sich Ihren Hauptaufgaben widmen
  • Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte
  • Unvoreingenommenheit des ext. DSB der Sache und dem Betrieb gegenüber
  • Qualifizierte, praxiserfahrene Berater durch fundierte fachliche Kenntnisse und konsequente Weiterbildung
  • Fokussierung auf praxisrelevante Themen („Datenschutz mit Augenmaß“)

Wird die Stelle des Datenschutzbeauftragten also gerade wieder frei oder wird die bisher hierfür belegte Ressource anderweitig benötigt, sollte Ihnen dies eine Überlegung wert sein.
Gerade in heutigen Zeiten kann das Outsourcing des Datenschutzes eine Option für Unternehmen sein, denn eins ist klar: Die Politik beabsichtigt den Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten zu stärken, in Richtung einjährigen nachwirkenden Kündigungsschutz. 
Aktuell besteht im Wesentlichen ein Benachteiligungsverbot.

Noch Fragen? Rufen Sie uns an, wir kommen vorbei.