§ 11 Ausschreibung PDF Drucken E-Mail
Gesetze - AGG - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Samstag, den 25. Oktober 2008 um 12:21 Uhr

§ 11 Ausschreibung

Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden.
 
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