BDSG – Bundesdatenschutzgesetz

Bundesdatenschutzgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.01.2003 (BGBl. I S. 66)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.08.2006 (BGBl. I S. 1970) m.W.v. 26.08.2006


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1 § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes 643
2 § 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen 446
3 § 3 Weitere Begriffsbestimmungen 489
4 § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit 1556
5 § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung 504
6 § 4a Einwilligung 417
7 § 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen 468
8 § 4c Ausnahmen 391
9 § 4d Meldepflicht 529
10 § 4e Inhalt der Meldepflicht 487
11 § 4f Beauftragter für den Datenschutz 419
12 § 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz 406
13 § 5 Datengeheimnis 404
14 § 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen 454
15 § 6a Automatisierte Einzelentscheidung 372
16 § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen 368
17 § 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien 366
18 § 7 Schadensersatz 427
19 § 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen 443
20 § 9 Technische und organisatorische Maßnahmen 1082
21 § 9a Datenschutzaudit 439
22 § 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren 362
23 § 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag 411
24 § 12 Anwendungsbereich 364
25 § 13 Datenerhebung 384
26 § 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung 392
27 § 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen 364
28 § 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen 399
29 § 17 (weggefallen) 363
30 § 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung 321
31 § 19 Auskunft an den Betroffenen 330
32 § 19a Benachrichtigung 359
33 § 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht 339
34 § 21 Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 367
35 § 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die die Informationsfreiheit 348
36 § 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 383
37 § 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 336
38 § 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 398
39 § 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 343
40 § 27 Anwendungsbereich 358
41 § 28 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke 343
42 § 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung 382
43 § 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form 689
44 § 31 Besondere Zweckbindung 363
45 § 32 (weggefallen) 323
46 § 33 Benachrichtigung des Betroffenen 329
47 § 34 Auskunft an den Betroffenen 339
48 § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten 328
49 §§ 36 und 37 (weggefallen) 332
50 § 38 Aufsichtsbehörde 360
51 § 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen 324
52 § 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen 331
53 § 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen 337
54 § 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien 338
55 § 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle 361
56 § 43 Bußgeldvorschriften 420
57 § 44 Strafvorschriften 485
58 § 45 Laufende Verwendungen 332
59 § 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen 443
 
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