| Präambel |
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| Berufsordnungen - Ärztinnen und Ärzte | |||
| Mittwoch, den 26. November 2008 um 14:16 Uhr | |||
A. PräambelDie auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze beschlossene Berufsordnungstellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber ihren Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnerinnen und Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit dar. Dafür geben sich die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung. Mit der Festlegung von Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte dient die Berufsordnung zugleich dem Ziel, - das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten zu erhalten und zu fördern; - die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen; - die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren; - berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 26. November 2008 um 18:10 Uhr |