Präambel PDF Drucken E-Mail
Berufsordnungen - Ärztinnen und Ärzte
Mittwoch, den 26. November 2008 um 14:16 Uhr

A. Präambel

Die auf der Grundlage der Kammer- und Heilberufsgesetze beschlossene Berufsordnung
stellt die Überzeugung der Ärzteschaft zum Verhalten von Ärztinnen und Ärzten gegenüber
ihren Patientinnen und Patienten, den Kolleginnen und Kollegen, den anderen Partnerinnen
und Partnern im Gesundheitswesen sowie zum Verhalten in der Öffentlichkeit
dar. Dafür geben sich die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte die nachstehende Berufsordnung.
Mit der Festlegung von Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte dient die Berufsordnung
zugleich dem Ziel,

- das Vertrauen zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten
zu erhalten und zu fördern;

- die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung
sicherzustellen;

- die Freiheit und das Ansehen des Arztberufes zu wahren;

- berufswürdiges Verhalten zu fördern und berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 26. November 2008 um 18:10 Uhr
 
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