§ 8 Aufklärungspflicht PDF Drucken E-Mail
Berufsordnungen - Ärztinnen und Ärzte
Mittwoch, den 26. November 2008 um 18:16 Uhr

§ 8 Aufklärungspflicht

Zur Behandlung bedürfen Ärztinnen und Ärzte der Einwilligung der Patientin oder des
Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die erforderliche Aufklärung im persönlichen
Gespräch vorauszugehen.
 
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