| § 31 Unerlaubte Zuweisung gegen Entgelt |
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| Berufsordnungen - Ärztinnen und Ärzte | |||
| Mittwoch, den 26. November 2008 um 18:59 Uhr | |||
§ 31 Unerlaubte Zuweisung gegen EntgeltÄrztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, für die Zuweisung von Patientinnen und Patientenoder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren.
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