§ 31 Unerlaubte Zuweisung gegen Entgelt PDF Drucken E-Mail
Berufsordnungen - Ärztinnen und Ärzte
Mittwoch, den 26. November 2008 um 18:59 Uhr

§ 31 Unerlaubte Zuweisung gegen Entgelt

Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten
oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder
gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren.
 
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