§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit PDF Drucken E-Mail
Gesetze - BGB - Bürgerliches Gesetzbuch
Freitag, den 28. November 2008 um 08:14 Uhr

§ 1 Beginn der Rechtsfähigkeit

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
 
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