| Kabinett beschließt Netzsperren gegen Kinderpornos |
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| Samstag, den 25. April 2009 um 12:42 Uhr |
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Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle). Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz will - im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet - die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen. Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schlägt deshalb auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt. Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist unter www.bmwi.de abrufbar.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 27. April 2009 um 07:34 Uhr |