vom Donnerstag, 28.02.2008 08:24
Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchung bringt neues Grundrecht
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben heute das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung gestoppt und ziehen gleichzeitg sehr enge Grenzen für die Ausspähung von Computern.
Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil ein neues Grundrecht geschaffen: Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme schließt bisher vorhandene Schutzlücken und passt die Verfassung an die technische Entwicklung an.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchung schnell einführen. Karlsruhe habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ermittlungsmaßnahme anerkannt", so der Schäuble Die Entscheidungsgründe bedürften sorgfältiger Analyse und würden bei der beabsichtigten Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes berücksichtigt. Er gehe jedoch davon aus "dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus - wie in der Föderalismusreform I vorgesehen - übertragen werden kann."

Justizministerin Merk (Bayerisches Staatsministerium der Justiz) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Mit dem neuen Recht auf Computerdaten-Schutz trägt Karlsruhe den Zeichen der Zeit Rechnung - gleichzeitig eröffnet es uns die Möglichkeit der Online-Durchsuchung im strafrechtlichen Bereich".


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vom Freitag, 15.02.2008 12:45
EU-Kommission kritisiert Wasserzeichen auf Farblaser-Ausdrucken
EU-Justizkommissar Franco Frattini hat die mysteriösen Punktmarkierungen auf Ausdrucken von Farblaserdruckern verschiedener Hersteller wie Canon oder Xerox kritiert. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte er, er kenne zwar kein spezielles Gesetz, gegen das die Wasserzeichen verstoßen würden, sollten sich jedoch individuelle Nutzer durch das ausgedruckte oder kopierte Material identifizieren lassen, könnte eine solche Datenverarbeitung "fundamentale Menschenrechte" sowie bestehende Datenschutzregeln verletzen.

Der Electronic Frontier Foundation (EFF) zufolge werden die Codes aus denen sich Datum und Uhrzeit des Ausdrucks sowie die Seriennummer des Druckers ermitteln lassen auf Veranlassung des US-amerikanischen Secret Service angebracht, um den Ursprung von Fälschungen ermitteln zu können.

Quelle: Heise-online Nachricht vom 15.02.2008


vom Mittwoch, 02.01.2008 15:39
ENISA für mehr Datenschutz in Social-Networks
Die European Network and Information Security Agency (ENlSA) hat sich in einem Positionspapier für eine Stärkung des Datenschutzes im Rah¬men von sog. "Social-Networks" ausgesprochen. In den Netzwerken, wie etwa www.Myspace.com, www.facebookcom oder den vor allem in Deutschland populären www.studivz.net oder www.xing.de herrscht nach Ansicht der Experten ein zu laxer Umgang mit persönlichen Daten. Insgesamt wurden 15 verschiedene Schwachstellen in den Netzwerken identifiziert. Ein Großteil der Schwachstellen betraf den Datenschutz.
Ein Problem sah die Behörde dabei vor allem in der Ansammlung von Profildaten, die dann von Dritten problemlos abgerufen und gespeichert werden können, um hiervon etwa digitale Dossiers anlegen zu können. Dadurch könnten die dort bereitgehaltenen Daten sehr häufig zu Zwecken verwendet werden, die der Einsteller der Information zuvor nicht berücksichtigt hat.
Neben den datenschutzrechtlichen Fragen verweist die Agentur noch auf Sicherheitsprobleme sowie die gesteigerten Gefahren durch Identitätsmissbrauch, Stalking und Mobbing.
Das Positionspapier schließt mit einer Reihe von Empfehlungen, um die aufgeworfenen Problemfelder in Angriff zu nehmen.


vom Mittwoch, 02.01.2008 13:30
Werbe-SMS
Der BGH hat jüngst entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist (BGH, Urt. V.19.7.2007 – I ZR 191/04). Die instanzgerichtliche Rechtsprechung bejahte in einer Vielzahl von Entscheidungen Unterlassungsansprüche gegenüber unerwünschter Telefon- und E-Mail-Werbung.

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vom Samstag, 01.12.2007 08:49
Bundesrat billigt Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung
Am 30.11.2007 hat der Bundesrat das vom Deutschen Bundestag am 9. November 2007 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsueberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmassnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG gebilligt. Der Bundesrat ist damit den Empfehlungen seines Rechtsausschusses insoweit gefolgt, der von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses zu diesem nicht zustimmungsbedürftigen Gesetz abgeraten hatte.

Das Gesetz kann jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet werden und, wie beabsichtigt, zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, sofern nicht der Bundespräsident ihm angesichts der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken von verschiedenen Seiten die Ausfertigung verweigert.


vom Donnerstag, 15.11.2007 13:18
Frühwarnsystem identifiziert Phishing-Seiten und gekaperte Webserver

Symantecs Deepsight-Services nutzen das Global Intelligence Network beim Aufspüren von schädlichen Aktivitäten.

Immer häufiger nutzen Kriminelle bei ihren Aktivitäten personalisierte Angriffsmethoden, bei denen das Vertrauen in bekannte Marken und Unternehmen ausgenutzt wird. Mit zwei Erweiterungen seines Deepsight-Frühwarnsystems bietet Symantec ab sofort die Möglichkeit, sich in Echtzeit vor diesen Bedrohungen zu schützen, damit der gute Ruf eines Unternehmens keinen Schaden nimmt.


So identifizieren „Network Infection Alerts“ von einer gekaperten Firmendomain ausgehende Attacken. Die Services durchsuchen das Symantec Global Intelligence Network nach schädlichen Aktivitäten, die von bestimmten IP-Adressen ausgehen – beispielsweise einer Unternehmens-Webseite von Kunden. Durch diese Informationen können betroffene IT-Verantwortliche den infizierten Rechner lokalisieren, säubern und wiederherstellen.



vom Samstag, 29.09.2007 22:30
Zur Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde
Die besonderen Verschwiegenheitspflichten der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) stehen Auskunftspflichten nach § 38 BDSG gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde entgegen.

AG Tiergarten, Urteil vom 05.10.2006 – (3 17 OWi) 137 PLs 5743/05 (3235/05) – n.rk.). vgl . auch RDV 2007 Seite 79f.


vom Samstag, 29.09.2007 16:00
Keine Auskunftspflicht aus § 34 BDSG über Mandantendaten des Rechtsanwalts
Das AG Heidelber hat entschieden, dass die Geheimhaltungspflicht aus § 43 a Abs. 2 BRAO den Auskunftsansprüchen aus § 34 BDSG jedenfalls dann ent­gegensteht, wenn die Auskunft über die Daten auch unmittelbar bei dem Mandanten eingeholt werden kann.

AG Heidelberg, Urteil vom 9. Mai 2006 - 61 C 20/06; vgl. auch RDV 2007 Seite 80


vom Montag, 17.09.2007 00:00
Freigabe der Inverssuche bei Weitergabe von Telefon-Kundendaten
Der Teilnehmernetzbetreiber ist nicht berechtigt, die "Freigabe" der Inverssuche in den gem. § 47 I TKG 2004 den Auskunftsdienstbetreibern zur Verfügung zu stellenden Datensätzen von der Einwilligung seiner Kunden abhängig zu machen. Er ist vielmehr im Verhältnis zu den Auskunfts-dienstbetreibern zur Anwendung der Widerspruchslösung des § 105 Abs. 3 TKG 2004 verpflichtet (Urt. v. 5. 7. 2007 ­111 ZR 316/06).
Quelle: NJW 38/2007


vom Sonntag, 16.09.2007 00:00
Schwierige Abgrenzung zwischen Spam und seriösem E-Mail-Marketing
Der eco Verband hat eine der neue Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing auf den Markt gebracht. Wie der Verband meldet, stehe mit der aktualisierten eco-Richtlinie eine detaillierte und dabei leicht verständliche Anleitung zur Verfügung, bei deren Befolgung ein Unternehmen stets auf der sicheren Seite ist. Diese ist auch ab sofort im Netz unter http://www.eco.de/servlet/PB/menu/1015935_l1/index.html verfügbar. Die erste Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing soll seit der Veröffentlichung im Jahr 2001 über eine Million Mal abgerufen worden sein.

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