vom Sonntag, 04.05.2008 07:49
Unzulässige Drohung mit Schufa-Meldung (Ls)
1. Bereits die Androhung mit der unzulässigen Übermittlung personenbezogener Daten kann einen Verstoß gegen den Datenschutz und somit gegen das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen.
2. Dies ist der Fall, wenn die Aufforderung zur Zahlung einer bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderung mit der Drohung verbunden wird, dass bei Nichtbegleichen eine Negativ-Meldung an die Schufa erfolge.
Amtsgericht Plön, Urteil vom 10. Dezember 2007 - 2 C 650/07 -) (Nicht amtliche Leitsätze)


vom Mittwoch, 09.04.2008 07:06
Unaufgeforderter Anruf bei in Suchmachine eingetragenem Gewerbetreibenden
UWG § 7 II Nr. 2 Alt. 2 - Suchmaschineneintrag. Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er geplant war, einverstanden sein.



Der kostenlose Eintrag eines Gewerbetreibenden im Verzeichnis einer Internetsuchmaschine, die nur eine unter einer Vielzahl gleichartiger Suchmaschinen ist, rechtfertigt grundsätzlich nicht die Annahme, der Gewerbetreibende werde mit einem Anruf zur Überprüfung des über ihn eingespeicherten Datenbestands einverstanden sein, wenn der telefonische Weg gewählt wurde, um zugleich das Angebot einer entgeltlichen Leistung (hier: der Umwandlung des kostenlosen Eintrags in einen erweiterten und entgeltlichen Eintrag) zu unterbreiten (Abgrenzung zu BGH, GRUR 2004, 520 = NJW-RR 2004, 978 - Telefonwerbung für Zusatzeintrag). (BGH, Urt. vom 20. 9.2007)


vom Sonntag, 06.04.2008 17:31
Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht (Nicht amtlicher Leitsatz)
Nach § 112 Abs. I Satz I StPO darf ein Haftbefehl nur dann erlassen werden, wenn der Beschuldigte einer Straftat dringend verdächtig ist, d.h. wenn die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass er der ihm vorgeworfenen Tat schuldig ist und deswegen verurteilt werden wird. Der einen Haftbefehl begründende Verdacht kann nicht vorrangig darauf gestützt werden, dass der Beschuldigte E-Mails im Rahmen der Kommunikation mit Mitgliedern einer terroristischen Gruppe verschlüsselt verschickt hat.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18. Oktober 2007 ¬sm 34/07 -

vom Freitag, 04.04.2008 11:32
Veröffentlichung eines bei einem Fotografen gefertigten Porträtfotos auf eigener Homepage (Ls)
Gemäß § 60 UrhG ist der Besteller eines Fotos berechtigt, dieses auch selbst zu vervielfältigen und unentgeltlich an einzelne Dritte weiterzugeben. Die Vorschrift berechtigt jedoch nicht zu einer öffentlichen Zugänglichkeitsmachung. Eine Veröffentlichung des Fotos auf der eigenen Homepage erfordert die Einwilligung des Urhebers (Fotografen). (Nicht amtlicher Leitsatz)
(Landgericht Köln, Urteil vom 20. Dezember 2007 – 28 O 468/06 -)

vom Dienstag, 01.04.2008 17:30
Urteil des Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchung bringt neues Grundrecht
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben heute das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung gestoppt und ziehen gleichzeitig sehr enge Grenzen für die Ausspähung von Computern.
Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil ein neues Grundrecht geschaffen: Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme schließt bisher vorhandene Schutzlücken und passt die Verfassung an die technische Entwicklung an.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchung schnell einführen. Karlsruhe habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ermittlungsmaßnahme anerkannt", so der Schäuble Die Entscheidungsgründe bedürften sorgfältiger Analyse und würden bei der beabsichtigten Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes berücksichtigt. Er gehe jedoch davon aus "dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus - wie in der Föderalismusreform I vorgesehen - übertragen werden kann."

Justizministerin Merk (Bayerisches Staatsministerium der Justiz) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Mit dem neuen Recht auf Computerdaten-Schutz trägt Karlsruhe den Zeichen der Zeit Rechnung - gleichzeitig eröffnet es uns die Möglichkeit der Online-Durchsuchung im strafrechtlichen Bereich".

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vom Montag, 31.03.2008 09:20
OLG Frankfurt a. M.: Keine Überwachungspflicht des Internetanschlussinhabers - Filesharing durch Familienangehörige
Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der In­haber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine

Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen (Beschl. v. 20.12.2007 - 11 W 58/07).


vom Mittwoch, 19.03.2008 11:14
Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 37/2008 vom 19. März 2008

Beschluss vom 11. März 2008
– 1 BvR 256/08 –

Das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21.
Dezember 2007 dient unter anderem dazu, die Richtlinie der Europäischen
Union über die Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umzusetzen.
Zu diesem Zweck enthält sein Art. 2 Änderungen des
Telekommunikationsgesetzes (TKG). Gegenstand der von acht Bürgern
erhobenen Verfassungsbeschwerde sind die neu geschaffenen §§ 113a, 113b
TKG. § 113a TKG regelt die Speicherungspflicht für Daten. Anbieter von
Telekommunikationsdiensten werden verpflichtet, bestimmte Verkehrs- und
Standortdaten, die bei der Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und
Internet anfallen, für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern. §
113b TKG regelt die Verwendung der gespeicherten Daten. Danach kann der
bevorratete Datenbestand zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten, der
Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und der
Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben abgerufen werden. Die Norm
enthält keine eigenständige Abrufbefugnis, sie setzt vielmehr
gesonderte gesetzliche Bestimmungen über einen Datenabruf unter
Bezugnahme auf § 113a TKG voraus. Bislang nimmt lediglich die
Strafprozessordnung (§ 100g StPO) auf § 113a TKG Bezug und ermöglicht
zum Zweck der Strafverfolgung ein Auskunftsersuchen über solche
Telekommunikations-Verkehrsdaten, die ausschließlich aufgrund der in §
113a TKG geregelten Bevorratungspflicht gespeichert sind.


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vom Dienstag, 11.03.2008 10:00
Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig
Pressemitteilung Nr. 27/2008 vom 11. März 2008

Urteil vom 11. März 2008 – 1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07 –

Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen
polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die
zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen
(vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren
erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit
Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig
erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der
Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung verletzen.

Die beanstandeten Regelungen genügen nicht dem Gebot der
Normenbestimmtheit und Normenklarheit, da sie weder den Anlass noch den
Ermittlungszweck benennen, dem die Erhebung und der Abgleich der Daten
dienen sollen. Darüber hinaus genügen die angegriffenen Vorschriften in
ihrer unbestimmten Weite auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der
Verhältnismäßigkeit nicht. Sie ermöglichen schwer wiegende Eingriffe in
das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, ohne die
für derart eingriffsintensive Maßnahmen grundrechtlich geforderten
gesetzlichen Eingriffsschwellen hinreichend zu normieren.


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