| § 16 Übermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs |
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| Gesetze - DSG - Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen | |||
| Donnerstag, den 30. Oktober 2008 um 19:53 Uhr | |||
§ 16 Übermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs(1) Die Übermittlung personenbezogener Daten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist zulässig, wenn a. sie zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der übermittelnden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist und die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 vorliegen,
b. die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a, b, d, f oder i vorliegen,
c. der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt, oder
d. sie im öffentlichen Interesse liegt oder hierfür ein berechtigtes Interesse geltend gemacht wird und die betroffene Person in diesen Fällen der Datenübermittlung nicht widersprochen hat. Bei Übermittlungen nach Satz 1 Buchstabe b, soweit sie unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe i erfolgen, sowie in den Fällen des Satzes 1 Buchstabe c wird die betroffene Person vor der Mitteilung gehört, es sei denn, es ist zu besorgen, dass dadurch die Verfolgung des Interesses vereitelt oder wesentlich erschwert würde, und eine Abwägung ergibt, dass dieses Interesse das Interesse der betroffenen Person an ihrer vorherigen Anhörung überwiegt; ist die Anhörung unterblieben, wird die betroffene Person nachträglich unterrichtet. In den übrigen Fällen des Satzes 1 ist die betroffene Person über die beabsichtigte Übermittlung, die Art der zu übermittelnden Daten und den Verwendungszweck in geeigneter Weise zu unterrichten, sofern nicht die Aufgabenerfüllung wesentlich beeinträchtigt wird. (2) Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für die Zwecke verarbeiten, zu denen sie ihm übermittelt wurden. Hierauf ist er bei der Übermittlung hinzuweisen.
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. November 2008 um 09:18 Uhr |