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Gesetze -
DSG - Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
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Donnerstag, den 30. Oktober 2008 um 19:59 Uhr |
§ 27 Datenschutzbericht Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legt dem Landtag und der Landesregierung jeweils für zwei Kalenderjahre einen Bericht über seine Tätigkeit vor (Datenschutzbericht). Die Landesregierung nimmt hierzu gegenüber dem Landtag schriftlich Stellung. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit berät und informiert mit dem Bericht und auf andere Weise die Bürger sowie die Öffentlichkeit zu Fragen des Datenschutzes.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. November 2008 um 09:22 Uhr |