§ 36 Berichtspflicht PDF Drucken E-Mail
Gesetze - DSG - Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Donnerstag, den 30. Oktober 2008 um 20:08 Uhr

§ 36 Berichtspflicht

Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2009 über die Erfahrungen mit diesem Gesetz.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 04. November 2008 um 09:39 Uhr
 
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