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Verordnungen - EinigVtr - Einigungsvertrag
Dienstag, den 16. Dezember 2008 um 11:09 Uhr

Eingangsformel


Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik -
entschlossen, die Einheit Deutschlands in Frieden und Freiheit als gleichberechtigtes
Glied der Völkergemeinschaft in freier Selbstbestimmung zu vollenden,
ausgehend von dem Wunsch der Menschen in beiden Teilen Deutschlands, gemeinsam in
Frieden und Freiheit in einem rechtsstaatlich geordneten, demokratischen und sozialen
Bundesstaat zu leben,
in dankbarem Respekt vor denen, die auf friedliche Weise der Freiheit zum Durchbruch
verholfen haben, die an der Aufgabe der Herstellung der Einheit Deutschlands unbeirrt
festgehalten haben und sie vollenden,
im Bewußtsein der Kontinuität deutscher Geschichte und eingedenk der sich aus unserer
Vergangenheit ergebenden besonderen Verantwortung für eine demokratische Entwicklung in
Deutschland, die der Achtung der Menschenrechte und dem Frieden verpflichtet bleibt,
in dem Bestreben, durch die deutsche Einheit einen Beitrag zur Einigung Europas und zum
Aufbau einer europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen
und die allen europäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben gewährleistet,
in dem Bewußtsein, daß die Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen
Integrität und Souveränität aller Staaten in Europa in ihren Grenzen eine grundlegende
Bedingung für den Frieden ist -
sind übereingekommen, einen Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands mit
den nachfolgenden Bestimmungen zu schließen:

 
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