§ 27 Inkrafttreten PDF Drucken E-Mail
Gesetze - GDSG NRW - Gesundheitsdatenschutzgesetz
Dienstag, den 04. November 2008 um 10:07 Uhr

§ 27 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Krebsregistergesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen (KRG NRW) vom 12. Februar 1985 (GV. NW. S. 125) außer Kraft.
 
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