| Artikel 20a |
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| Gesetze - GG - Grundgesetz | |||
| Donnerstag, den 26. Februar 2009 um 09:39 Uhr | |||
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Artikel 20aDer Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 26. Februar 2009 um 10:52 Uhr |