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Gesetze - GG - Grundgesetz
Donnerstag, den 26. Februar 2009 um 09:39 Uhr

 

Artikel 65

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 26. Februar 2009 um 12:41 Uhr
 
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