Artikel 142 PDF Drucken E-Mail
Gesetze - GG - Grundgesetz
Donnerstag, den 26. Februar 2009 um 09:39 Uhr

Artikel 142

Ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 26. Februar 2009 um 14:56 Uhr
 
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