| Artikel 145 |
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| Gesetze - GG - Grundgesetz | |||
| Donnerstag, den 26. Februar 2009 um 09:39 Uhr | |||
Artikel 145(1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Groß-Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest, fertigt es aus und verkündet es.(2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft. (3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen.
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| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 26. Februar 2009 um 15:02 Uhr |