| § 32 Rückzahlung von Gewinn |
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| Gesetze - GmbHG - Gesellschaften mit beschränkter Haftung | |||
| Freitag, den 24. April 2009 um 11:39 Uhr | |||
§ 32 Rückzahlung von GewinnLiegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind dieGesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.
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