§ 32 Rückzahlung von Gewinn PDF Drucken E-Mail
Gesetze - GmbHG - Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Freitag, den 24. April 2009 um 11:39 Uhr

§ 32 Rückzahlung von Gewinn

Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die
Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als
Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.
 
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