§ 56a Leistungen auf das neue Stammkapital PDF Drucken E-Mail
Gesetze - GmbHG - Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Freitag, den 24. April 2009 um 12:16 Uhr

§ 56a Leistungen auf das neue Stammkapital

Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und
Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.
 
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