| § 56a Leistungen auf das neue Stammkapital |
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| Gesetze - GmbHG - Gesellschaften mit beschränkter Haftung | |||
| Freitag, den 24. April 2009 um 12:16 Uhr | |||
§ 56a Leistungen auf das neue StammkapitalFür die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 undAbs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.
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