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§ 27 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses |
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Verordnungen -
IT-FortbV - IT-Fortbildungsverordnung
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Donnerstag, den 18. Dezember 2008 um 08:41 Uhr |
(1) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Informatiker/zur Geprüften Informatikerin (Certified IT Technical Engineer) und damit die Befähigung, - 1.
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die IT-Geschäftsfelder eines Unternehmens dauerhaft am Markt strategisch zu positionieren und entsprechend weiterzuentwickeln, - 2.
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strategische Allianzen und Partnerschaften zu schließen, in den Handlungsfeldern Technologie und Entwicklung strategische Entscheidungen zu treffen, - 3.
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strategische Personalmaßnahmen zu entwickeln und zu entscheiden sowie Führungskräfte zu führen.
(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin folgende Prozesse verantwortlich festlegen und koordinieren kann: - a)
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Entwickeln von Unternehmensstrategien für die Produktentwicklung auf Basis aktueller technologischer Entwicklungen, Marktbedingungen, eigener Visionen und existierender Rahmenbedingungen, - b)
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Koordinieren des technologischen Bereichs auf strategischer Ebene im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens, - c)
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Präsentieren von Technologieanalysen und Entwicklungsplänen innerhalb des Unternehmens sowie Einleitung von entsprechenden Aktivitäten zu den Umsetzungsstrategien, - d)
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Verhandeln und Verantworten von Budgets innerhalb des eigenen Unternehmens für Entwicklungspläne sowie Verhandeln von Verträgen mit Kooperationspartnern, - e)
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Bilden von Entwicklungsteams, Vereinbaren von entsprechenden Zielen, Wahrnehmen von Mitarbeiterführungsaufgaben im Rahmen der strategischen Verantwortung, - f)
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Transparentes Darstellen der Entwicklungsprozesse für alle im eigenen Unternehmen Beteiligten, - g)
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Entwickeln von langfristigen Qualitätssicherungskonzepten, bezogen auf den eigenen Verantwortungsbereich und deren Umsetzung auf allen Unternehmensebenen, - h)
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Bilden von strategischen Partnerschaften mit Unternehmen des Marktes für Technologie- und Entwicklungsprozesse, um Risiken zu minimieren und Chancen zu erhöhen, - i)
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Führen von Mitarbeitern gemäß der quantitativen und qualitativen Zielvorgaben und Zielerreichung, Bestimmen von Meilensteinen für Entwicklungsprojekte, - k)
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Entwickeln und Fördern von Sensibilität gegenüber fremden Kulturen, - l)
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Entwickeln und Pflegen fremdsprachlicher Kommunikation im eigenen Unternehmen.
(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Informatiker/Geprüfte Informatikerin (Certified IT Technical Engineer).
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 18. Dezember 2008 um 09:38 Uhr |