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§ 30 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Strategische Prozesse" (Wirtschaftsinformatiker) |
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Verordnungen -
IT-FortbV - IT-Fortbildungsverordnung
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Donnerstag, den 18. Dezember 2008 um 08:46 Uhr |
Durch die Ausarbeitung und das Fachgespräch gemäß § 24 soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, strategische Unternehmensentscheidungen unter Einhaltung von Ziel- und Zeitvorgaben vorzubereiten und zu treffen: - a)
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Ausarbeiten von Ideen und Strategien für die geschäftliche Entwicklung des eigenen Unternehmens, - b)
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Planen und Realisieren von Umsetzungskonzepten inklusive der Sicherung der notwendigen Qualitätsstandards in Bezug auf die formulierten marktorientierten und wirtschaftlichen Vorgaben, - c)
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Erläutern der vorgeschlagenen, einzusetzenden Methoden und Verfahren, - d)
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Darstellen der Ergebnisse von Marktanalysen und Marketingstrategien, - e)
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analytisches Reflektieren der dargestellten Lösungsvorschläge.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 18. Dezember 2008 um 09:40 Uhr |