§ 30 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Strategische Prozesse" (Wirtschaftsinformatiker) PDF Drucken E-Mail
Verordnungen - IT-FortbV - IT-Fortbildungsverordnung
Donnerstag, den 18. Dezember 2008 um 08:46 Uhr

§ 30 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Strategische Prozesse" (Wirtschaftsinformatiker)

Durch die Ausarbeitung und das Fachgespräch gemäß § 24 soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, strategische Unternehmensentscheidungen unter Einhaltung von Ziel- und Zeitvorgaben vorzubereiten und zu treffen:
a)
Ausarbeiten von Ideen und Strategien für die geschäftliche Entwicklung des eigenen Unternehmens,
b)
Planen und Realisieren von Umsetzungskonzepten inklusive der Sicherung der notwendigen Qualitätsstandards in Bezug auf die formulierten marktorientierten und wirtschaftlichen Vorgaben,
c)
Erläutern der vorgeschlagenen, einzusetzenden Methoden und Verfahren,
d)
Darstellen der Ergebnisse von Marktanalysen und Marketingstrategien,
e)
analytisches Reflektieren der dargestellten Lösungsvorschläge.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 18. Dezember 2008 um 09:40 Uhr
 
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