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Verordnungen - IT-FortbV - IT-Fortbildungsverordnung
Donnerstag, den 18. Dezember 2008 um 09:10 Uhr

Anlage 4 (zu § 31 Abs. 4)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 1565;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote

                               Muster
...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter ................./Geprüfte .......................

Herr/Frau .....................................................................
geboren am ................. in ...............................................
hat am ..................... die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Geprüfter ................./Geprüfte .......................

gemäß der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der
Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-Fortbildungsverordnung)
vom 3. Mai 2002 (BGBl. I S. 1547), zuletzt geändert durch die Verordnung vom
23. Februar 2005 (BGBl. I S. 338), mit folgenden Ergebnissen bestanden:

Punkte 1) Note
I. Strategische Prozesse
Themenstellung: ............................... .......... .........
II. Projekt- und Geschäftsbeziehungen
Themenstellung: ............................... .......... .........
III. Strategisches Personalmanagement
Themenstellung situationsbezogenes
Fachgespräch: .................................. .......... .........
IV. Gesamtnote 2) .........

(Im Fall des § 32: "Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin
wurde gemäß § 32 im Hinblick auf die am ....................................
in ........................... vor ....................... abgelegte Prüfung
in dem Prüfungsteil/Prüfungsbereich ................. freigestellt.")

Datum ..........................................
Unterschrift(en) ...............................
(Siegel der zuständigen Stelle)

-----
1) Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zugrunde: ................
.........................................................................
2) Die Gesamtnote wird aus dem arithmetischen Mittel der
Punktebewertungen der drei Prüfungsteile gebildet. Dabei hat der
Prüfungsteil "Strategische Prozesse" das doppelte Gewicht gegenüber den
beiden anderen Prüfungsteilen.
 
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