1. Gegenstand der Richtlinien PDF Drucken E-Mail
Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
Montag, den 15. Dezember 2008 um 16:57 Uhr

1. Gegenstand der Richtlinien

(1) Gegenstand der IT-Richtlinien sind Rahmenregelungen für den Einsatz der Informationstechnik (IT) in den Obersten Bundesbehörden und ihren nachgeordneten Dienststellen.


Die IT erstreckt sich auf Datenverarbeitungstechnik, - Komrnunikationstechnik und - Bürotechnik.


Sie umfaßt Geräte und Verfahren, die auf der Grundlage der Mikroelektronik zur automatisierten Erfassung, Darstellung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Informationen in Form von Texten, Daten, Bildern oder Sprache dienen.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:27 Uhr
 
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