| 1. Gegenstand der Richtlinien |
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| Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung | |||
| Montag, den 15. Dezember 2008 um 16:57 Uhr | |||
1. Gegenstand der Richtlinien(1) Gegenstand der IT-Richtlinien sind Rahmenregelungen für den Einsatz der Informationstechnik (IT) in den Obersten Bundesbehörden und ihren nachgeordneten Dienststellen. Die IT erstreckt sich auf Datenverarbeitungstechnik, - Komrnunikationstechnik und - Bürotechnik. Sie umfaßt Geräte und Verfahren, die auf der Grundlage der Mikroelektronik zur automatisierten Erfassung, Darstellung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Informationen in Form von Texten, Daten, Bildern oder Sprache dienen.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:27 Uhr |