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2. Allgemeine Ziele für den Einsatz der IT |
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Richtlinien -
IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
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Montag, den 15. Dezember 2008 um 16:59 Uhr |
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2. Allgemeine Ziele für den Einsatz der IT (1) Der Einsatz der IT dient folgenden altgemeinen Zielen:
- 1.
Leistungssteigerung Durch Einsatz der IT sollen Effizienz und Qualität des Verwaltungshandelns verbessert werden. Insbesondere sollen Arbeitsabläufe sachgerechter, sicherer, einfacher und schneller gestaltet werden.
- 2.
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit Durch Einsatz der IT soll das Nutzen-Kosten-Verhältnis des Verwaltungshandelns, insbesondere bei längerfristiger Betrachtung, verbessert werden.
- 3.
Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten Durch Einsatz der IT soll die aufgabengerechte Kommunikation innerhalb der Bundesverwaltung und nach außen verbessert werden. Insbesondere sollen hierbei noch bestehende technische Hemmnisse abgebaut werden.
- 4.
Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit. Durch Einsatz der IT solll das Verwaltungshandeln bürgernäher, verständlicher und nachvollziehbarer gemacht werden.
- 5.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen Durch Einsatz der IT soll insbesondere die Arbeit interessanter, verantwortungsbetonter und weniger arbeitsteilig ausgestaltet werden.
(2) Treten zwischen den aufgeführten Zielen Konflikte auf, so ist nach den Prioritäten des Einzelfalles zu entscheiden.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:28 Uhr |