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5. Abstimmung der IT-Rahmenkonzepte |
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Richtlinien -
IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
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Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:06 Uhr |
5. Abstimmung der IT-Rahmenkonzepte
(1) Die obersten Bundesbehörden stellen die Abstimmung der IT in ihrem Geschäftsbereich sicher durch:
- 1.
Abstimmung der IT-Rahmenkonzepte,
- 2.
Abstimmung der IT-Verfahrens- und Beschaffungsplanungen,
- 3.
Abstimmung der Haushalts- und Finanzplanung zur IT,
- 4.
Abstimmung der IT-Aus- und Fortbildung,
- 5.
Steuerung des IT-Erfahrungs- und Informationsaustausches,
- 6.
Koordinierung der Vergabe von ressortspezifischen Studien und Gutachten zur IT,
- 7.
Führen des IT-Bestandsverzeichnisses für den Geschäftsbereich,
- 8.
Anwendung ressortübergreifender Regelungen und Berücksichtigung allgemeiner Emp fehlungen der KBSt.
(2) Die obersten Bundesbehörden stimmen ihre IT-Rahmenkonzepte, sowie die Rahmenkonzepte ihrer nachgeordneten Behörden und die Fortschreibungen jährlich mit der KBSt ab. Dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragtes für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV) ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:30 Uhr |