6. Planung und Durchführung einzelner IT-Vorhaben PDF Drucken E-Mail
Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:07 Uhr
6. Planung und Durchführung einzelner IT-Vorhaben

(1) Die einzelnen IT-Vorhaben sind nach der lT-Rahmenkonzept zu planen und durchzuführen.


(2) Die KBSt und der BWV können sich vorbehalten, bei einzelnen IT-Vorhaben weiter beteiligt zu werden. Sofern KBSt und BWV hiervon Gebrauch machen, weisen sie rechtzeitig darauf hin.


(3) Bei der Planung und Durchführung von IT-Vorhaben sind die ressortübergreifenden Regelungen sowie die allgemeinen Empfehlungen der KB St zu berücksichtigen. Abweichungen sind zu begründen.

 
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