| 7. Benutzerfreundlichkeit |
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| Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung | |||
| Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:08 Uhr | |||
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7. Benutzerfreundlichkeit IT-Vorhaben sind soweit wie möglich benutzerfreundlich und arbeitsangemessen zu planen und einzurichten. Insbesondere sollen Benutzer nach möglichst kurzer Einarbeitungszeit aufgabengerecht und effizient mit den Geräten und Verfahren arbeiten können.
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