| 8. Vorbereitung der Mitarbeiter |
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| Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung | |||
| Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:13 Uhr | |||
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8. Vorbereitung der Mitarbeiter (1) Die Mitarbeiter sind rechtzeitig auf den Einsatz der IT vorzubereiten. (2) Die Erfahrungen der Mitarbeiter bei der Aufgabenerfüllung sind frühzeitig in die Planung von IT-Vorhaben einzubeziehen. (3) Die Mitarbeiter sollen möglichst zeitnah zur IT-Einführung bedarfsgerecht aus- und fortgebildet werden. Dies ist bereits bei der Planung von IT-Vorhaben ausreichend zu berücksichtigen, (4) Die Mitarbeiter sind nach Abschluß der E insatzvorbereitung (Aufgabendefinition, Anwendungsentwicklung, Datenübernahme) und vor Aufnahme des Betriebs in die Handhabung der IT-Einrichtungen einzuweisen, (5) Mit Aufnahme des Betriebes ist eine ausreichende fach- und systemtechnische Betreuung der Mitarbeiter sicherzustellen,
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