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10. Sicherheit beim Einsatz der IT |
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Richtlinien -
IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
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Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:15 Uhr |
10. Sicherheit beim Einsatz der IT
(1) Die Folgen des Ausfalls und nicht ordnungsgemäßer insbesondere mißbräuchlicher Nutzung von IT-Einrichtungen für die Aufgabenerfüllung sind zu prüfen. Die festgestellten Risiken und Auswirkungen sind unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durch organisatorische, personelle. und technische Maßnahmen zu begrenzen. Erforderlichenfalls muß von dem IT-Vorhaben abgesehen werden.
(2) Beim Einsatz der IT sind Vorkehrungen zur Gewährleistung der Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der zu verarbeitenden Daten sowie ordnungsgemäßer und fachlich fehlerfreier Verfahrensabläufe (Daten- und Verfahrenssicherheit) zu treffen. Berufs- und besondere Amtsgeheimnisse sind zu wahren sowie die Vorschriften zum Geheimschutz zu beachten.
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