| 12. Flexibilität der IT-Ausstattung |
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| Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung | |||
| Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:16 Uhr | |||
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12. Flexibilität der IT-Ausstattung Der Einsatz der IT ist so zu planen und zu gestalten, daß veränderten Anforderungen und technischen Weiterentwicklungen zeitnah und ohne unangemessenen Mehraufwand gefolgt werden kann.
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