| 13. Innovative Beschaffungen |
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| Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung | |||
| Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:17 Uhr | |||
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13. Innovative Beschaffungen (1) Die Möglichkeiten der Verdingungsordnung für Leistungen sind für innovative Beschaffungen auf dem Gebiet der IT voll zu nutzen. Dabei ist der qualitative Nutzen besonders zu bewerten. (2) Kurze Innovationszyklen stehen einer Beschaffung nicht entgegen, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis dies rechtfertigt,
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