14. Aus- und Fortbildung PDF Drucken E-Mail
Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:18 Uhr
14. Aus- und Fortbildung

(1) Die Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Bundes haben ihre Aus- und Fortbildungsangebote im IT-Bereich dem Bedarf anzupassen.


(2) Bedarfslücken sind durch behördeninterne Schulung und, falls erforderlich, durch Fremdschulung zu schließen


(3) Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen haben auf dem Gebiet der IT den Bedarf aller Laufbahnen zu berücksichtigen.


(4) Dienst- und Fachvorgesetzte sind gehalten, Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der IT zu unterstützen.

 
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