15. Aufgaben PDF Drucken E-Mail
Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:19 Uhr
15. Aufgaben

(1) Dem IMKA gehören die von den Obersten Bundesbehörden benannten Vertreter sowie, als beratendes Mitglied, ein Vertreter des BWV an.


(2) Er hat folgende Aufgaben:


1.
Beratung von IT-Angelegenheiten, die ihr die Bundesverwaltung von allgemeiner Bedeutung sind,

2.
Beratung von IT-Angelegenheiten, die mehrere Oberste Bundesbehörden berühren,

3.
Beratung der Entwürfe allgemeiner Regelungen und Empfehlungen,

4.
Beratung von Angelegenheiten, die vom Kooperationsausschuß ADV Bund, Länder, Kommunaler Bereich angeregt worden sind,

5.
Erfahrungsaustausch.
 
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