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Richtlinien -
IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
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Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:19 Uhr |
15. Aufgaben
(1) Dem IMKA gehören die von den Obersten Bundesbehörden benannten Vertreter sowie, als beratendes Mitglied, ein Vertreter des BWV an.
(2) Er hat folgende Aufgaben:
- 1.
Beratung von IT-Angelegenheiten, die ihr die Bundesverwaltung von allgemeiner Bedeutung sind,
- 2.
Beratung von IT-Angelegenheiten, die mehrere Oberste Bundesbehörden berühren,
- 3.
Beratung der Entwürfe allgemeiner Regelungen und Empfehlungen,
- 4.
Beratung von Angelegenheiten, die vom Kooperationsausschuß ADV Bund, Länder, Kommunaler Bereich angeregt worden sind,
- 5.
Erfahrungsaustausch.
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