16. Vorsitz und Geschäftsführung PDF Drucken E-Mail
Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:20 Uhr
16. Vorsitz und Geschäftsführung

Der Vorsitz und die Geschäftsführung des IMKA obliegen der KBSt.

 
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