| 16. Vorsitz und Geschäftsführung |
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| Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung | |||
| Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:20 Uhr | |||
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16. Vorsitz und Geschäftsführung Der Vorsitz und die Geschäftsführung des IMKA obliegen der KBSt.
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