17. Aufgaben PDF Drucken E-Mail
Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:20 Uhr
17. Aufgaben

(1) Die KBSt hat als ressortübergreifend tätige Stelle die Aufgabe, koordinierend und beratend darauf hinzuwirken, daß die IT in der Bundesverwaltung aus fachlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und technischer Sicht optimal eingesetzt wird.


(2) Die KBSt hat im einzelnen folgende Aufgaben:


1.
Erarbeiten und Herausgeben von allgemeinen Empfehlungen,

2.
Beraten der Bundesbehörden beim Einsatz der IT,

3.
Stellungnahme zu den IT-Rahmenkonzepten der Bundesbehörden einschließlich Mittelansatz nach den Haushaltstechnischen Richtlinien des Bundes,

4.
Stellungnahme zu IT-Vorhaben und –Beschaffungsplanungen,

5.
Hinwirken auf die Anwendung internationaler, europäischer und nationaler Normen und Standards, insbesondere auf die Kommunikationsfähigkeit von IT-Einrichtungen innerhalb der Bundesverwaltung und nach außen,

6.
Fördern ressortübergreifender IT-Vorhaben und Standards,

7.
Fördern der Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der IT,

8.
Fördern des Erfahrungs- und Informationsaustausches auf dem Gebet der IT innerhalb der öffentlichen Verwaltung und mit Wirtschaft und Wissenschaft,

9.
Führen des IT-Bestandsverzeichnisses der Bundesverwaltung,

10.
Vertreten der allgemeinen und Querschnittsinteressen der Bundesverwaltung auf dem Gebiet der IT insbesondere gegenüber Ländern, Kommunalbereich, Industrie, Normungsgremien und Ausland,

11.
Marktbeobachtung,
 
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