18. Allgemeine Empfehlungen der KBSt PDF Drucken E-Mail
Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:21 Uhr

18. Allgemeine Empfehlungen der KBSt

(1) Die KBSt gibt im Einvernehmen mit dem IMKA allgemeine Empfehlungen heraus. Diese sollen insbesondere


1.
den fachorientierten, koordinierten, wirtschaftlichen und qualifizierten Einsatz der IT sicherstellen,

2.
die Orientierung hinsichtlich der technischen Entwicklung vermitteln und die Ressortplanungen darauf hinlenken,

3.
bei der Vergabe von IT-Leistungen sicherstellen, daß den Besonderheiten der IT Rechnung getragen wird.

(2) Die KBSt gibt jährlich ein Verzeichnis aller gültigen Materialien heraus.

 
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