| 20. IT-Bestandsverzeichnis |
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| Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung | |
| Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:23 Uhr | |
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20. IT-Bestandsverzeichnis (1) Im IT-Bestandsverzeichnis wird die lT-Ausstattung der Bundesverwaltung dokumentiert. Die Daten werden von den Obersten Bundesbehörden jährlich aktualisiert zur Verfügung gestellt. Der Datenumfang wird im IMKA vereinbart. (2) Im IT-Bestandsverzeichnis sind darzustellen:
(3) Informationen aus dem IT-Bestandsverzeichnis sind auf Anforderung allen Bundesbehörden zur Verfügung zu stellen.
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