20. IT-Bestandsverzeichnis PDF Drucken E-Mail
Richtlinien - IT-Richtlinien in der Bundesverwaltung
Montag, den 15. Dezember 2008 um 18:23 Uhr
20. IT-Bestandsverzeichnis

(1) Im IT-Bestandsverzeichnis wird die lT-Ausstattung der Bundesverwaltung dokumentiert. Die Daten werden von den Obersten Bundesbehörden jährlich aktualisiert zur Verfügung gestellt. Der Datenumfang wird im IMKA vereinbart.


(2) Im IT-Bestandsverzeichnis sind darzustellen:


1.
Übersicht über eingesetzte Hard- und Grundsoftware,

2.
Übersicht über IT-Anwendungen,

3.
Übersicht über IT-Vorhaben,

4.
Übersicht über das eingesetzte IT-Fachpersonal,

5.
Übersicht über die Sachausgaben auf dem Gebiet der IT,

(3) Informationen aus dem IT-Bestandsverzeichnis sind auf Anforderung allen Bundesbehörden zur Verfügung zu stellen.

 
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