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Gesetze - LDSG– Landesdatenschutzgesetz
Donnerstag, den 30. Oktober 2008 um 05:08 Uhr

Landesdatenschutzgesetz

Erster Abschnitt  - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 12)

Zweiter Abschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (§§ 13 - 20)

Dritter Abschnitt - Rechte des Betroffenen (§§ 21 - 25)

Vierter Abschnitt - Landesbeauftragter für den Datenschutz (§§ 26 - 32)

Fünfter Abschnitt - Besondere Bestimmungen (§§ 33 - 38)

Sechster Abschnitt - Bestimmungen über die Datenverarbeitung nichtöffentlicher Stellen (§ 39)

Siebter Abschnitt - Übergangs- und Schlussbestimmungen (§§ 40 - 49)

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 19. Dezember 2008 um 02:51 Uhr
 
externer Datenschutzbeauftragter

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