§ 39 Tätigkeitsbericht PDF Drucken E-Mail
Gesetze - LDSG– Landesdatenschutzgesetz
Donnerstag, den 30. Oktober 2008 um 09:51 Uhr

§ 39 Tätigkeitsbericht

Das Innenministerium erstattet dem Landtag zum 1. Juli jeden zweiten Jahres einen Bericht über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Bericht wird veröffentlicht.

 
externer Datenschutzbeauftragter

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