Recht-News
Online-Händler aufgepasst - "40-Euro-Klausel" Drucken E-Mail
Mittwoch, den 08. April 2009 um 00:16 Uhr
Unter Bezugnahme auf den Gesetzestext des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB wird argumentiert, dass der folgende in der Musterformulierung der BGB-InfoV sowie dem Formulierungsvorschlag von eBay vorhandene Passus der Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist:

"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben."

Nach der Argumentation der Abmahnerin soll diese Belehrung nur dann rechtmäßig sein, wenn der Inhalt derselben mit dem Verbraucher "vereinbart" wurde.

Es dürfte interessant zu erfahren sein, wie eBay sich zu dieser neuen Abmahnvariante verhalten wird.

Zur Unterstützung wird der Abmahnung eine Kopie eines Beschlusses des LG Bochum vom 02.01.2009 vorgelegt. Als Streitwert werden 10.000 Euro festgesetzt.
 
Auseinandersetzung um BKA-Reform noch nicht zu Ende: Humanistische Union kündigt Unterstützung für Verfassungsbeschwerde gegen neue Befugnisse der Bundesgeheimpolizei an. Drucken E-Mail
Donnerstag, den 13. November 2008 um 00:00 Uhr
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Dr.  
Fredrik Roggan, erinnert an die zahlreichen Kritikpunkte gegenüber dem
Gesetzentwurf, die bereits in der parlamentarischen
Sachverständigenanhörung vorgebracht wurden: "Mit dem heute zur
Abstimmung stehenden Gesetzentwurf erhält das BKA nicht nur zweifelhafte
Befugnisse wie die zur sog. Online-Durchsuchung, sondern wird künftig
auch im Vorfeld terroristischer Gefährdungen tätig.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 09. April 2009 um 14:36 Uhr
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