Auseinandersetzung um BKA-Reform noch nicht zu Ende: Humanistische Union kündigt Unterstützung für Verfassungsbeschwerde gegen neue Befugnisse der Bundesgeheimpolizei an. Drucken E-Mail
Donnerstag, den 13. November 2008 um 00:00 Uhr
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Dr.  
Fredrik Roggan, erinnert an die zahlreichen Kritikpunkte gegenüber dem
Gesetzentwurf, die bereits in der parlamentarischen
Sachverständigenanhörung vorgebracht wurden: "Mit dem heute zur
Abstimmung stehenden Gesetzentwurf erhält das BKA nicht nur zweifelhafte
Befugnisse wie die zur sog. Online-Durchsuchung, sondern wird künftig
auch im Vorfeld terroristischer Gefährdungen tätig.
Die dem BKA 
übertragenen Aufgaben sind so weit gefasst, dass es in Zukunft
unvermeidbar zu parallelen Ermittlungen beim BKA und den Landespolizeien
kommen wird, selbst mit den Ermittlungen der Geheimdienste wird sich die
Arbeit des BKA überschneiden. Das ist nicht nur ineffizient, sondern aus
Sicht der Betroffenen - die ja keineswegs Terroristen sein müssen - auch
unverhältnismäßig."

Überdies sieht Roggan in dem Gesetz eine bedenkliche Abkoppelung der
Arbeit des BKA von der justiziellen Kontrolle durch die
Bundesanwaltschaft: "Bislang vollzog sich die präventive Terrorabwehr
durch das BKA unter der Herrschaft der Bundesanwaltschaft. Von dieser
Kontrolle durch die Justiz wurde das BKA nun freigestellt, ohne diesen
Kontrollverlust anderweitig auszugleichen. Das ist schon deswegen
abzulehnen, weil das BKA durch seine neuen Befugnisse eher einem
Geheimdienst als einer normalen Polizeibehörde ähnelt."

Kritisch äußerte sich Roggan auch zu der vorgesehenen Online-Durchsuchung
privater Computer: "Es fehlt nicht nur der Nachweis, dass es dieser neuen
Schnüffelmethode überhaupt zwingend bedarf. Das Gesetz versäumt es auch,
die genauen Modalitäten der Online-Durchsuchungen festzuschreiben. Es
wird deshalb in Zukunft immer wieder vorkommen, dass in die Computer
völlig unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger eingebrochen wird." Daran
ändere auch die vorgesehene Evaluationsklausel nichts: Weder benenne der
Gesetzgeber Kriterien dafür, wie die zu erwartende Durchsuchung der
Rechner Unschuldiger mit den "Ermittlungserfolgen" abzuwägen sind, noch
haben die Untersuchungsergebnisse irgendeinen Einfluss auf die
Geltungsdauer der Befugnisse.


Für den Fall, dass der Bundestag das Gesetz heute verabschiedet, hat die
Journalistin Bettina Winsemann (Twister) Herrn Dr. Roggan mit der
Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beauftragt.
Winsemann gehörte bereits zu den Beschwerdeführern des erfolgreichen
Verfahrens gegen die Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz von
Nordrhein-Westfalen. Die Humanistische Union wird diese Beschwerde
unterstützten.


Ausführliche Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sowie die
Stellungnahme der HU finden Sie im Internet unter:
http://www.humanistische-union.de/shortcuts/bka.

Quelle:
Pressemitteilung der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union
Berlin, 12.11.2008
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 09. April 2009 um 14:36 Uhr