07.01.2008
Anerkennung als Sachverständiger für IT - Prdukte (rechtlich und technisch)
Herr Michael Bock wurde am 07.01.2008 vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schlewig-Holstein als Sachverständiger gemäß §4 Abs. 2 anerkannt und ist damit berechtigt bei seiner
gutachterlichen Tätigkeit diese Bezeichnung zu führen.