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Verordnungen - NotrufV - Verordnung über Notrufverbindungen
Samstag, den 25. April 2009 um 12:26 Uhr

Inhaltsübersicht

Eingangsformel
Auf Grund des § 108 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl.
I S. 1190), der zuletzt durch Artikel 2 Nr. 23 des Gesetzes vom 18. Februar 2007
(BGBl. I S. 106) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

§ 1 Notrufnummern
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einzugsgebiete
§ 4 Notrufverbindungen§ 5 Anforderungen an Notrufanschlüsse
§ 6 Technische Richtlinie
§ 7 Übergangsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Schlussformel
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 25. April 2009 um 12:41 Uhr
 
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