§ 8 NotrufV Inkrafttreten PDF Drucken E-Mail
Verordnungen - NotrufV - Verordnung über Notrufverbindungen
Samstag, den 25. April 2009 um 12:26 Uhr

§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 25. April 2009 um 12:55 Uhr
 
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