PDSV - Postdienste-Datenschutzverordnung

Verordnung über den Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung
von Postdiensten

Auf Grund des § 41 des Postgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3294)
Ausfertigungsdatum: 02.07.2002
Postdienste-Datenschutzverordnung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2494)"


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1 Inhaltsübersicht PDSV 234
2 § 1 Anwendungsbereich 244
3 § 2 Begriffsbestimmungen 249
4 § 3 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung 249
5 § 4 Einwilligung im elektronischen Verfahren 239
6 § 5 Datenverarbeitung aus Vertragsverhältnissen und sonstigen Beziehungen 237
7 § 6 Zweckänderung 262
8 § 7 Adressdaten 269
9 § 8 Ausweisdaten 262
10 § 9 Erklärungen auf elektronischem Wege 221
11 § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 228
 
externer Datenschutzbeauftragter

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