§ 1 Anwendungsbereich PDF Drucken E-Mail
Verordnungen - PDSV - Postdienste-Datenschutzverordnung
Donnerstag, den 27. November 2008 um 10:06 Uhr

§ 1 Anwendungsbereich

(1) 1Diese Verordnung regelt den Schutz der personenbezogenen Daten der am Postverkehr Beteiligten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch Unternehmen und Personen, die geschäftsmäßig Postdienste erbringen oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirken. 2Dem Postgeheimnis unterliegende Einzelangaben über juristische Personen stehen personenbezogenen Daten gleich.
 
(2) Soweit das Postgesetz, diese Verordnung oder andere besondere Rechtsvorschriften keine anderen Regelungen enthalten, gelten die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
 
externer Datenschutzbeauftragter

Bei dieser Gesetzesdatenbank handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Bock, welches für die private Nutzung gedacht ist. Wir sind bemüht unsere Datenbank immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir jedoch keinerlei Gewähr. In wichtigen Fällen oder für Anregungen sprechen Sie uns bitte persönlich an: Michael Bock (Rechtsanwalt)

Verwandte Artikel