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Verordnungen -
PDSV - Postdienste-Datenschutzverordnung
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Donnerstag, den 27. November 2008 um 10:07 Uhr |
Im Sinne dieser Verordnung sind - 1.
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Diensteanbieter alle, die ganz oder teilweise geschäftsmäßig Postdienste erbringen oder daran mitwirken; - 2.
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am Postverkehr Beteiligte - a)
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diejenigen, die mit einem Diensteanbieter einen Vertrag über Postdienste schließen oder geschlossen haben (Kunden), - b)
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Personen, die Postdienste eines Diensteanbieters nutzen, einschließlich der Empfänger und Ersatzempfänger von Postsendungen.
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