RDG - Rechtsdienstleistungsgesetz

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

Ausfertigungsdatum: 12.12.2007
"Rechtsdienstleistungsgesetz vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840)"


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1 Inhaltsübersicht RDG - Rechtsdienstleistungsgesetz 209
2 § 1 RDG Anwendungsbereich 237
3 § 2 RDG Begriff der Rechtsdienstleistung 208
4 § 3 RDG Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen 189
5 § 4 RDG Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht 186
6 § 5 RDG Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit 191
7 § 6 RDG Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen 196
8 § 7 RDG Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften 173
9 § 8 RDG Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen 212
10 § 9 RDG Untersagung von Rechtsdienstleistungen 196
11 § 10 RDG Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde 188
12 § 11 RDG Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen 194
13 § 12 RDG Registrierungsvoraussetzungen 193
14 § 13 RDG Registrierungsverfahren 182
15 § 14 RDG Widerruf der Registrierung 210
16 § 15 RDG Vorübergehende Rechtsdienstleistungen 197
17 § 16 RDG Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters 190
18 § 17 RDG Löschung von Veröffentlichungen 197
19 § 18 RDG Umgang mit personenbezogenen Daten 180
20 § 19 RDG Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen 194
21 § 20 RDG Bußgeldvorschriften 182
 
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